Allgemeine Geschäftsbedingungen – „inet communications“ Kleve
1. Geltungsbereich
„inet communications“ erbringt die Leistungen und Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir ohne schriftliche Sondervereinbarungen / Zustimmung nicht an. Auch bei wissentlich entgegenstehenden Geschäftsbedingungen vorbehaltlos erbrachte Leistungen und Diensten gelten nicht als Zustimmung. Bei der Nutzung jegwelcher angebotenen Leistungen und Dienste erklärt der Auftraggeber, diese in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht und diesen Geschäftsbedingungen zu nutzen.
Alle Vereinbarungen zwischen „inet communications“ und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt. Der Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst zustande, wenn „inet communications“ die Bestellung oder Beauftragung des Auftraggebers schriftlich, fernschriftlich oder elektronisch mittels Auftragsbestätigung bestätigt. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Verabredungen bzgl. Leistungen, Diensten und Preisen haben bis zur schriftlichen Bestätigung keine Wirkung.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch ohne zusätzliche Wiederholung der Vereinbarung.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages sowie auch der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Jeder an „inet communications“ beauftragte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Alle Leistungen, z. B. Ideen, Skizzen, Texte, Vorentwürfe, Konzepte, Reinzeichnungen, Bilder, Programmcode, Tonwerke, Bildwerke, sowie auch einzelne Teile daraus unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
„inet communications“ darf die von ihr entwickelten Werbemittel, Konzepte und Medien angemessen signieren und für die Eigenwerbung nutzen.
Ohne Einwilligung von „inet communications“ dürfen Entwürfe und / oder Reinzeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch in Teilen, ist unzulässig.
„inet communications“ überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das jeweils einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an dritte ist honorarpflichtig und bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach schriftlicher Vereinbarung und vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Honorare. Ein Miturheberrecht ist ausgeschlossen.
3. Vergütung
Sämtliche Tätigkeiten, z. B. Beratung, Anfertigung von Konzepten, grafischen Entwürfen, etc. die „inet communications“ für ihren Auftraggeber erbringt sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Kostenvoranschläge und Angebote von „inet communications“ sind grundsätzlich unverbindlich, sofern der Projektumfang zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht final definiert ist.
Ein Aufwand oder Mehraufwand generell, z. B. durch Projekterweiterung, Projektänderung, Projektauflösung-/beendigung, Zeiten für Recherchen von Fremdleistungen etc., wird nach Umfang und Aufwand gesondert berechnet.
Wird der Einkauf von Fremdleistungen, z. B. Fotografie, Copyright, Lithografie, Übersetzung, Produktion, etc. durch „inet communications“ ausgeführt, berechnet diese eine Agentur-Fee von 15% des Nettopreises.
Werden Werke und Leistungen von „inet communications“ ganz oder in Teilen in nicht vereinbartem Umfang genutzt, z. B. durch Widerdruck, Vervielfältigung über den vereinbarten Nutzungsrahmen hinaus, etc., so ist „inet communications“ berechtigt, die Vergütung für die erweiterte Nutzung in Rechnung zu stellen.
Für die Teilnahme an Präsentationen steht „inet communications“ ein angemessenes Honorar zu. Erhält „inet communications“ nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von „inet communications“, insbesondere Präsentationsunterlagen und deren Inhalt Eigentum der Auftragnehmerin. Der Kunde ist zur Nutzung außerhalb der Präsentation nicht berechtigt. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet und stellt aufgrund nicht vergebener Nutzungsrechte / Lizenzen eine Verletzung des Urheberrechtes dar.
4. Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist bei Ablieferung der Leistung oder Ausführung von Diensten, spätestens jedoch am Tag der Rechnungsstellung – wenn nicht anders angegeben – fällig. Sie ist, insofern nichts anderes vereinbart wurde, ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert hohe finanzielle Vorleistungen, ist „inet communications“ zur Erstellung von Teilrechnungen berechtigt. Zahlungen erfolgen ausschließlich auf ein dem Auftraggeber angegebenes Konto von „inet communications“.
„inet communications“ garantiert nach Auftragsvergabe seitens des Auftraggebers eine rasche und zügige Abwicklung der beauftragten Arbeiten und Dienste. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle erforderlichen Unterlagen, Texte, Bilder, Logos und Skizzen die für eine Abwicklung des Auftrages oder Dienstes erforderlich sind zu vereinbarter Zeit einzureichen. Bei Nichteinhaltung oder nachweisbar verspäteter Abgabe behält sich „inet communications“ vor, die beauftragten Arbeiten und Dienste kostentechnisch in voller Höhe des vereinbarten Entgeltes abzuwickeln.
Bei Zahlungsverzug kann die „inet communications“ Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank veranschlagen. Die Geltendmachung nachgewiesener Schäden bleibt davon unberührt.
5. Vertragsunabhängige Dienste
Bei kostenlosen Diensten kann „inet communications“ nach freiem Ermessen festlegen, welche Dienste in welchem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Einschränkungen, Erweiterungen und andere Änderungen dieser Dienste durch „inet communications“ sind jederzeit zulässig.
Die Erhebung von Kosten, auch durch intern gestiegenen unvorhersehbaren höheren Aufwand oder durch Dritte mit Weitergabe durch „inet communications“ an den Kunden, ist ebenfalls jederzeit zulässig und unterliegen den folgenden oder vorangegangenen Teilnahmebedingungen.
Soweit kostenpflichtige Dienste angeboten werden, behält sich „inet communications“ das Recht vor, diese ohne besondere Zustimmung des Kunden jederzeit an den Stand der Technik und die jeweilige Gesetzeslage anzupassen.
6. Eigentumsvorbehalt
An Konzepten, Texten, Grafiken, Illustrationen, Entwürfen und Reinzeichnungen werden ausschließlich Nutzungsrechte / Lizenzen übertragen.
„inet communications“ ist nicht verpflichtet Dateien herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat „inet communications“ dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt dürfen diese nur im Rahmen der erworbenen Nutzungsrechte eingesetzt werden. Darüber hinausgehende Nutzung wird gesondert vereinbart und berechnet.
Bei Verlust der Daten durch defekte Datenträger, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, höhere Gewalt und Ungeschicklichkeit haftet „inet communications“ nicht für die Wiederherstellung von Daten.
„inet communications“ übernimmt keine Haftung dafür, dass die Dienste und Leistungen zu jeder Zeit ohne Unterbrechung, zeitgerecht, sicher und fehlerfrei zur Verfügung stehen. Weiterhin wird keine Gewährleistung für die 100%ige Abdeckung und Verfügbarkeit von Suchmaschinen, Servern und Links gegeben.
Die Haftung für unverschuldete behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, höhere Gewalt, Naturkatastrophen, der Ausfall von Kommunikationszentren und Gateways anderer Betreiber, zufällige Schäden, ist ausgeschlossen.
7. Produktionsüberwachung und Belegmuster
Die Produktionsüberwachung durch „inet communications“ erfolgt ausschließlich aufgrund besonderer Vereinbarung und Beauftragung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist „inet communications“ berechtigt, nach eigenem Ermessen notwendige Entscheidungen zu treffen und Arbeitsanweisungen zu geben.
Von allen erstellten Produktionen (Print / Produktion) überlässt der Auftragnehmer „inet communications“ mindestens 5 einwandfreie und vollständige Belege ohne Entgelt. Ist der Auftragnehmer ein Produktionsunternehmen (Druckerei, Werbetechniker, etc.) ist ein Belegmuster der Rechnung beizufügen.
„inet communications“ ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
8. Haftung
„inet communications“ verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Zur Kontrolle produktionstechnischer Aufbereitung erhält „inet communications“ das Recht, gängige Kontrollinstrumente, z. B. Proofs von Druckdaten, im Namen und auf Rechnung des Kunden anfertigen zu lassen. Widerspricht der Auftraggeber der Anfertigung von Kontrollausdrucken / Proofs, geht das Produktionsrisiko zu 100% auf den Auftraggeber über.
Durch die Verkürzung von Produktionszeiten verursachte Schäden gehen zu 100% zu Lasten des Auftraggebers, insofern eine Verzögerung bzw. späte Fertigung durch diesen hervorgerufen wird. „inet communications“ wird im Augenblick der Produktionsgefährdung eine schriftliche Benachrichtigung an den Auftraggeber übermitteln.
„inet communications“ haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist grundsätzlich ausgeschlossen. Jedwede Haftungsansprüche sind begrenzt auf den vereinbarten Nettopreis.
„inet communications“ sucht seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig aus und leitet sie an. Darüber hinaus haftet „inet communications“ nicht für Erfüllungsgehilfen.
Vergibt „inet communications“ Aufträge / Fremdleistungen an dritte Auftragnehmer, sind diese keine Erfüllungsgehilfen. „inet communications“ haftet ausschließlich für eigenes Verschulden durch Vorsatz und / oder grobe Fahrlässigkeit.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und Rechnung von „inet communications“ abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört auch die Übernahme von Kosten.
Alle Leistungen von „inet communications“ sind vom Kunden zu überprüfen. Mit der Genehmigung der Vorlagen zur Produktion übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und sonstigen Inhalten. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Produktionsdaten entfällt jede Haftung für „inet communications“.
Für die Zulässigkeit der Arbeiten haftet „inet communications“ nicht. Eine rechtliche Prüfung erfolgt ausschließlich auf ausdrückliche Veranlassung und zu finanziellen Lasten des Auftraggebers.
Beanstandungen jeglicher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei „inet communications“ geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
9. Kündigung / Vertragsende, Kündigungsfrist bei Verträgen mit Laufzeit und vertragsunabhängigen Diensten
Laufzeitgebundene Verträge für jegwelche Dienste oder Wartungen verlängern sich um die jeweilig vorangegangene Vertragslaufzeit, wenn nicht bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit widersprochen wird. Das Angebot wird dann zu den allgemein gültigen Tarifen fortgeführt.
„inet communications“ ist zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund ohne vorherige Abmahnung berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen anwendbares Recht oder gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.
Eine Kündigung gilt nur und ausschließllich als angenommen, wenn diese schriftlich oder fernschriftlich durch „inet communications“ bestätigt wurde.
10. Abtretungsmöglichkeit
„inet communications“ ist berechtigt, bestehende Verträge an Dritte zu veräußern, wobei die ordnungsgemäße Erbringung der beauftragten Dienste und Leistungen gewährleistet sein muss. Dieses Recht beschränkt sich auf den jeweiligen Inhaber innerhalb von „inet communications“ sowie deren Umbenennung.
11. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungspunkte nicht.
Erfüllungsort ist der Sitz von „inet communications“. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand: Amtsgericht Kleve, 47533.